Wichtige Informationen zur Rürup-Rente und zur Beitragsbemessungsgrenze 2010

Autor: Patrick Berger (p.berger[at]schindler-gitarren.at)
Kategorie: Lebensversicherung, Versicherung
vom: 9. November 2009

Die Rürup-Rente ist – wie mittlerweile allseits bekannt – eine Basisrente, die seit dem Jahr 2005 existiert; außerdem wird sie von staatlicher Seite subventioniert – die Basis dazu entsteht durch einen Rentenversicherungsvertrag. Das steht nun jedoch noch nicht in einem Zusammenhang mit der Beitragsbemessungsgrenze 2010. Übrigens kommt der Name der Rürup-Rente von dem Ökonomen Bert Rürup – betrachtet man ihre Leistungen, kann man feststellen, dass dieselben Vorteile wie bei der gesetzlichen Rente vorliegen. Eines muss jedoch erwähnt werden, so stellt die Rürup-Rente keine umlangenfinanzierte Möglichkeit dar, sondern eine, welche kapitalgedeckt ist. Außerdem existiert hier – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch schon – noch keine Beitragsbemessungsgrenze 2010. In der Rentenversicherung kann man dieser Beitragsbemessungsgrenze 2010 entnehmen, bis zu welcher Einkommenshöhe die Pflicht besteht, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. In den meisten Fällen beläuft sich die Beitragsbemessungsgrenze 2010 etwa auf das 1,8-Fache eines durchschnittlichen Einkommens – wie bereits angedeutet, wird diese Grenze Jahr für Jahr neu bestimmt bzw. berechnet. Was ist nun das Besondere an der Rürup-Rente: Nun hier gelangt kein Kapitalwahlrecht zur Anwendung; das heißt, dass eine Rürup-Rente nicht zur Auszahlung einer einmaligen Summe führt. Sie wird vielmehr sozusagen ein Leben lang verrentet – eine andere Beschreibung für den Begriff Leibrente; eine spätere Auszahlung kann frühestens bei Erreichen des 60. Lebensjahres durchgeführt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 ist vor allem hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung sehr wichtig. Zu erwähnen ist noch, dass die Rürup-Verträge nicht beliehen werden können, außerdem ist ein Übertragen auf andere Personen oder das Schenken dieser nicht möglich – dementsprechend kann auch eine Vererbung nicht bewilligt werden. Dies gilt für die Rürup-Rente deshalb, weil der staatliche Gesetzgeber gewährleisten möchte, dass die durch die Rürup-Rente angesparten Geldbeträge auch tatsächlich für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Wer noch weitere Informationen über die Beitragsbemessungsgrenze 2010 benötigt, der kann sich auch an die entsprechenden Stellen wenden.




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