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Unterschiedlichen Kriterien von Riester- Produkten Beachtung schenken
Autor: Corinna Albrecht (corinna-finanz[at]gmx.tm)
Kategorie: Geldanlagen, Altersvorsorge
vom: 30. August 2007
Wer aus eigener
Kraft den Kürzungen von Vater Staat entgehen will, muss mit einer zusätzlichen Altersvorsorge die reduzierten Rentenzahlungen selber auffangen, um später nicht auf einen bestimmten Lebensstandard zu verzichten. Dieses Ziel,
garantiert und auf Dauer den späteren Ruhestand abzusichern, kann man nicht mit
jeder beliebigen Kapitalanlageform erzielen.
Wer auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte daher die 2002 eingeführte Riester- Rente nutzen, die nicht nur vielen offen steht, sondern auch Zulagen und steuerliche Erleichterungen bietet. Riester- Produkte
dürfen nur von Versicherungsunternehmen, Banken und Investmentfondsgesellschaften angeboten werden, die
von einer staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden und zertifizierte
Produkte anbieten.
Altersvorsorgeverträge, die nicht über ein solches Zertifikat verfügen, vergeben auch keine Zulagen oder ermöglichen gar eine Steuererleichterung. Zu den wichtigsten
Zertifizierungskriterien zählt auch die festgesetzte Form der Verrentung. Denn
die Auszahlung der Leistungen aus dem jeweiligen Vertrag ist lediglich für die
Rente vorgesehen und beginnt frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Leistungsempfänger auch seine gesetzliche
Rente bereits so früh bezieht.
Grundsätzlich
beginnt die Leistungserbringung aus der Riester- Rente mit dem Einsetzen des
regulären Rentenalters; also mit Vollendung des 65. oder 67. Lebensjahres. Gewährleistet ist
auch, dass Riester- Produkte in der Auszahlungsphase eine gleich bleibend hohe
Rente garantieren.
Die Beitragsgarantie gehört zu den Sicherheitskriterien von Riester- Produkten.Wer sich einen
Überblick über die Höhe der bereits eingezahlten Beiträge verschaffen will,
muss nicht selber nachrechnen.
Das sogenannte Transparenzgebot sieht vor, dass der jeweilige Anbieter von Riester- Produkten den Kunden jährlich und in schriftlicher Form dokumentiert, was bereits angespart wurde, wie hoch die staatlichen Förderungen ausgefallen sind und gegebenenfalls auch eine Übersicht über die einbehaltenen anteiligen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Um den Vorsorgesparern eine größtmögliche
Flexibilität zu gewährleisten, sieht das Altersvermögensgesetz vor, dass ein
problemloser Wechsel von einem Vorsorgevertrag zum nächsten ermöglicht wird.
Einzuhalten sind dann lediglich bestimmte Fristen von meist drei Monaten, wobei
das bis dahin gebildete Kapital übertragen werden kann.
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