UG - Die Moderne Rechtsform

Autor: Paul Meier (artikel[at]unternehmenswelt.de)
Kategorie: Unternehmen berichten
vom: 22. Juli 2008

Die Unternehmergesellschaft, kurz UG genannt, steht in den Startlöchern, wie aus dem Bundesjustizministerium im Juni 2008 berichtet wurde. Voraussichtlich im November 2008 können Gründer bereits auf die UG als haftungsbeschränkte Rechtsform zurückgreifen. Besonders Gründer aus dem Mittelstand sollen mit der UG eine finanzierbare Alternative zur
GmbH erhalten.

Gemeinsam mit dem MoMiG soll das Gesetz zur UG in Kraft treten und die Regelungen zur UG wurden gemeinsam mit der umfassenden GmbH-Reform beschlossen. Allgemein ist die UG in das GmbH-Recht eingebettet und somit eine Variante der GmbH. Gründer eine UG müssen nur ein Stammkapital von einem Euro aufbringen, dass dann im weiteren Verlauf aus dem Jahresgewinnen der UG ausgebaut werden muss. Erst bei Erreichung der Schwelle von 25 000 Euro sind keine Rücklagen aus dem Gewinn mehr nötig. Es sind nur Bar-Einlagen, aber keine Sacheinlagen in das Stammkapital der UG zulässig. Eine UG wird maximal drei Gesellschafter haben dürfen, allerdings wird die Übertragung von Geschäftsanteilen erleichtert werden, wenn neue oder andere Gesellschafter auftreten werden.

Zudem wird die Gründung günstiger und vereinfacht durch die Einführung einer Mustersatzung für die UG. Dieser Mustergesellschaftsvertrag ist aber für unkomplizierte Standard-Gründungen einer UG gedacht. Umfangreiche Geschäftsvorhaben mir der Rechtsform UG können natürlich und müssen wahrscheinlich sogar mit einem ausgefeilten Gesellschaftervertrag gegründet werden. Auch das Musterprotokoll der UG muss von einem Notar ausgefüllt werden, jedoch fallen damit die Kosten wesentlich geringer aus. Die UG geht auf die Bedürfnisse von Existenzgründern ein, die wenig Kapital haben, aber nicht auf eine haftungsbeschränkte Rechtsform, wie es die UG darstellt, verzichten können.

Wegen dem vergleichbaren Zuschnitts wird die UG auch als Antwort auf die englische Limited betrachtet. Da die niedrigen Einstiegshürden und Gründungskosten, eine Haftungsbegrenzung ermöglichen können. Die UG ist besonders für Existenzgründer interessant, die nicht auf eine englische Gesellschaftsform zurückgreifen wollen und denen die GmbH immer noch zu aufwändig erscheint.




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