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Scheiden lassen tut weh – auch im Geldbeutel
Autor: Michaela Schleußner (artikel[at]onlinehome.de)
Kategorie: Rechtsschutz
vom: 10. November 2008
Statistisch gesehen ließen sich seit den 1970er Jahren immer mehr Ehepaare wieder scheiden, als früher. In einigen Jahren wurden regelrechte Rekorde erreicht. Dieser Trend ist vor allem mit dem Wandel in unserer Gesellschaft zu erklären. Jede zweite Trennung führt dabei zu einem Kampf um Geld und Kinder – einem Rosenkrieg. Wie teuer dabei eine Scheidung unter Umständen werden kann, davon können vor allem Promis „ein Lied singen“. – Zum Beispiel Paul McCartney, dessen Ehefrau Heather Mills bei der Scheidung im März 2008 eine Abfindung in Höhe von 32 Millionen Euro erhielt. Über die Summe wurde zwar Stillschweigen vereinbart, aber wenn diese wirklich stimmen sollte, dann wäre dies die höchste Summe, die in England für eine Scheidungsvereinbarung ausgemacht wurde. In Amerika – dem Land der unbegrenzten Scheidungssummen – gab es natürlich unter „Reichen und Schönen“ noch höhere Beträge, die den Besitzer wechselten.
Damit es aber bei einer Scheidung unter „Normalsterblichen“ nicht allzu teuer wird, sollte man sich für seine Scheidung auf jeden Fall einen Anwalt besorgen. Um dessen Bezahlung muss man sich eigentlich keine Sorgen machen, wenn man eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat, die auch im Falle einer Scheidung Anwalts- und Gerichtskosten trägt – den so genannten Scheidungs-Rechtsschutz. Dieser ist im Übrigen auch für den (Noch)-Ehepartner des Versicherungsnehmers gültig, sprich Versicherungsschutz besteht sozusagen auch für die Gegenseite.
Ein Anwalt im Rahmen von einem Scheidungsverfahren kann letztlich verhindern, dass man vom Anwalt des(Noch)-Ehepartners „über den Tisch gezogen wird“, was vorhandenes Vermögen und letztlich auch das Sorgerecht für die Kinder anbelangt. Ein Tipp: Eine diesbezüglich – auch günstige – Rechtsschutzversicherung sollte man spätestens zu dem Zeitpunkt abschließen, wo man merkt, dass die Ehe in die Brüche gehen könnte. Möglichst sollte man seinen Ehepartner darüber auch in Kenntnis setzen, denn ein heimlicher Abschluss eines derartigen Rechtsschutz hat (wenn dieser aufgedeckt wird) schon nur zu oft letztlich zu einem Zerwürfnis und dann wirklich zur Scheidung geführt. – Und dass der Abschluss einer derartigen Versicherung nun letztlich der Scheidungsgrund ist, muss nun wirklich nicht sein. Tatsache ist nun einmal, dass im Wandel unserer Gesellschaft Heiraten zu einem richtigen Risiko geworden ist, gegen das man sich aber – wie gegen fast alle Risiken – ohne hohen Kostenaufwand schützen kann.
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