Nicht krankenversichert? – Dann wird es höchste Zeit

Autor: Andreas Mettler (presse[at]mettlerweb.de)
Kategorie: Krankenversicherung
vom: 3. Juni 2009

Da seit Jahresbeginn eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht, die auch für die Private Krankenversicherung (PKV) gilt, bieten alle privaten Krankenversicherungen seit Januar 2009 einen Tarif an, in den jeder Bürger der nicht gesetzlich Krankenversicherungspflichtig ist ohne vorherige Gesundheitsprüfung eintreten kann. Dieser so genannte Basistariftarif dient quasi als Auffangbecken für all diejenigen, die bisher nicht versichert waren bzw. für diejenigen, die früher einmal privat versichert waren. Vor 2009 wurde den Personen, die keine Beiträge mehr bezahlen konnten der Vertrag gekündigt, sie blieben dann ohne Krankenversicherungsschutz. Im Krankheitsfalle mussten sie dann alle Kosten alleine schultern. So lange sie jung und relativ gesund waren, war dies auch noch kein so großes Problem. Doch aufgeschobene Behandlungen, verschleppte Krankheiten oder auch die zunehmende Anfälligkeit im Alter führten bei immer mehr Menschen, immer häufiger zu einem Gesundheits- und Kostenrisiko. Anfälligkeit und chronische Krankheiten führen gerade bei Freiberuflern und Selbstständigen zu Verdienstausfällen und unter Umständen auch zur Berufsunfähigkeit. Damit können die Krankheitskosten erst recht nicht getragen werden. Ein Teufelskreislauf ist in Gang gekommen. So leiden aber nicht nur diese Menschen unter ihren nicht behandelten Erkrankungen, ihrer Schwäche und finanzieller Not. Irgendwann leidet auch die Gesellschaft und der Steuerzahler, der in höchster Not dann einspringen muss. Deshalb hat der Gesetzgeber hier eine neue Regel, die allgemeine Krankenversicherungspflicht für die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung eingeführt. Jetzt muss die GKV und die PKV jeden Menschen Versicherungsschutz anbieten und ein Mindestmaß an Gesundheitsrisiken versichern. So wie die Krankenkassen und PKV Gesellschaften in der Pflicht stehen, steht auch der Versicherungsnehmer in der Pflicht seine Beiträge zu bezahlen und den Versicherungsschutz nachweisen zu können. Das heißt, er darf nicht nur, er muss nun versichert sein. Und um dieser Pflicht Nachdruck zu verleihen, hat der Gesetzgeber auch eine Strafprämie beschlossen, die all diejenigen zu zahlen haben, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Dabei richtet sich die Höhe der Strafprämie nach der nicht versicherten Zeit. Im ersten Halbjahr 2009 beträgt sie einen vollen Monatsbeitrag für jeden nicht versicherten Monat bis zu 6 Monaten. Danach sind zusätzlich ein sechstel der Monatsprämie für jeden weiteren Monat fällig. Wer nun denkt, er könne sich durchschummeln der wird spätestens mit Erhalt seines Steuerbescheides eines Besseren belehrt. Aber auch die Gewerbeämter achten bei Anmeldung eines Gewerbes auf den Nachweis der Krankenversicherung. Subunternehmer werden zum Beispiel bei der Vergabe von Aufträgen gern auch nach dem Nachweis ihrer Krankenversicherung gefragt. Bei wem dann die Nichtversicherungszeiten nicht mehr zu ermitteln sind, der zahlt für fünf volle Jahre nach. Bei der Suche nach einer geeigneten Krankenversicherung liefert ein PKV-Vergleich eine gute Orientierung.




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