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Kontopfändung aus Sicht des Gläubigers
Autor: Andreas Mettler (presse[at]mettlerweb.de)
Kategorie: Kredite
vom: 27. Oktober 2009
Eine Kontopfändung ist - ähnlich einer Gehaltspfändung - eine sehr unangenehme Sache für den Schuldner. Ob er durch eigenes Verschulden oder durch Betrügereien in diese Lage gekommen ist, wird bei der Pfändung nicht beachtet. Sieht man sich aber die Kontopfändung aus Sicht des Gläubigers an, so macht diese doch recht harsche Maßnahme durchaus Sinn. Es wird hier der Schuldner so in seinen finanziellen Mitteln beschränkt, dass er keine weiteren Schulden mehr machen kann und der Gläubiger hat eine Chance, an zumindest einen Teil seiner Außenstände wieder heranzukommen. Bei einer solchen Kontopfändung wird das Girokonto des Schuldners komplett gesperrt, weder Abhebungen über den Geldautomaten noch Überweisungen vom Konto sind mehr möglich. Aber diese Pfändung bezieht sich nicht nur auf das laufende Konto. Auch Guthaben aus Spar- und Versicherungsverträgen werden einbehalten. Allerdings kann der Schuldner eine Kontopfändung vorbereiten. Zum einen gibt es ab Mitte 2010 ein so genanntes P-Konto, das den Selbstbehalt von aktuell 985,15 Euro für eine ledige Person ohne Unterhaltsverpflichtung pfändungssicher macht. Auch Kindergeld, sonstige Sozialleistungen sowie freiwillige Leistungen dritter werden auf dieses spezielle Konto überwiesen, damit der Schuldner nicht gezwungen ist, durch ein fehlendes Konto nicht mehr am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Zum anderen lassen viele Gläubiger mit sich reden. Auch für Gläubiger bedeutet eine Kontopfändung eine Menge zusätzlicher Arbeit, und wenn es nur darum geht, einen Spezialisten für Kontopfändungen mit derselbigen zu beauftragen. Auch ein Bankmediator kann unter Umständen behilflich sein. Er kennt weder Sieger noch Verlierer sondern versucht, aus den gegebenen Umständen das für beide Seiten Beste zu machen.
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