Kfz-Versicherung bis zum 30.November vergleichen

Autor: Björn Harms (b_harms[at]arcor.de)
Kategorie: PKW-Versicherung
vom: 3. November 2009

Am 30. November ist es wieder soweit. Alle Fahrzeughalter haben die Möglichkeit ihre bisherige KFZ-Versicherung zu kündigen und zum 01. Januar 2010 bei einem neuen Versicherungsunternehmen unter Vertrag zu stehen.
Die Kraftfahrzeugversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Kein Auto darf auf deutschen Straßen ohne einen gültigen Versicherungsnachweis unterwegs sein. Andernfalls macht sich der Fahrzeugführer strafbar. Die KFZ-Versicherung deckt im Schadensfall alle anfallenden Kosten. Und diese Kosten können bei einem Unfall sehr schnell schwindelerregende Höhen annehmen, denn die entstehenden Kosten sind vielfältig. Zunächst werden alle Sachschäden am Auto und an der Umwelt finanziell geregelt. Dazu gehören Dienste wie Bergung oder Abschleppen. Muss das Fahrzeug repariert werden, wird dem Unfallbeteiligten in der Zwischenzeit ein Mietwagen gestellt oder die Option nach Hause und zur Werkstatt gebracht zu werden.
Zudem reguliert die Versicherung Personenschäden. Krankenhausaufenthalte, Verdienstausfälle oder möglicherweise sogar eine Rente. Die KFZ-Versicherungspflicht erweist sich also als durchaus sinnvoll.
Neben der Basisversion der Versicherung können Versicherungsnehmer noch auf Sonderleistungen zurückgreifen. Dazu kann man eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen. Durch diese Zusatzversicherung hat der Versicherungsnehmer ein geringeres Risiko. Wildschäden oder sonstige Umwelteinflüsse, Glasschäden oder Diebstahl werden so besser abgesichert. Die Extrakosten dieser Versicherung variiert nach Selbstbeteiligung im Schadensfall, Schadensfreiheitsklasse und Wohnort. Viele Versicherungen bieten daneben noch Zusatzdienste wie Schutzbrief, Verkehrsrechtschutz oder Insassenunfallversicherung an.
Ein Vergleich der einzelnen Versicherung zum Stichtag 30.11 ist auf jeden Fall lohnenswert. Versicherungsnehmer können die Sonderkündigungsfrist nutzen um einen günstigeren oder umfangreicheren Versicherungsschutz zu wählen. Neben dem 30.11 gibt es noch eine weitere Option des Versicherungswechsels. Die Regellaufzeit der KFZ-Versicherung ist 1 Jahr. Versicherungsnehmer können also jährlich unter Einbehaltung der Frist zu einem neuen Versicherer wechseln.
Bei der Wahl eines neuen Tarifs sollte man ein paar Dinge beachten, zunächst einmal den Umfang der Versicherung. Welche Zahlungsmöglichkeit gibt es, gibt es einen Schadensfreiheitsrabatt und was leistet die Kaskoversicherung? Denn nicht alle Versicherungen haben dieselben Konditionen. Zudem bieten einige Versicherer einen Frühbucher-Rabatt an. Wenn sie sich früh für einen Wechsel entscheiden, gewährt man ihnen einen Preisnachlass.
Ein Wechsel lohnt sich oftmals, denn wer spart nicht gern bei den Finanzen?




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