Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Autor: Paul Meier (artikel[at]unternehmenswelt.de)
Kategorie: Unternehmen berichten, Sonstiges
vom: 28. Juli 2008

Nach Anhörungen von Sachverständigen und langen Diskussionen hat das Bundesjustizministerium verlauten lassen, dass die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in der Verbindung mit der Reform des GmbH-Rechts verabschiedet wurde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat dies am 26. Juni 2008 im Deutschen Bundestag verkündet.

Es handele sich dabei um eine historische Reform, die besonders Gründer interessiert, weil sie mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft eine gründerfreundliche Rechtsform an die Hand gelegt bekommen, mit der ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung nach Deutschem Recht vereinfacht und günstig gegründet werden kann. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft muss zwar ein Stammkapital von 25 000 Euro anstatt der ursprünglich im Gespräch gewesenen 10 000 Euro aufbauen, aber zum Gründungszeitpunkt einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft reicht ein Stammkapital von nur einem Euro aus. Somit steht den Gründern einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zu Beginn mehr Kapital für die eigentlichen Gründungsvorgänge zur Verfügung. Der Aufbau des Stammkapitals wird über Rücklagen aus dem Jahresüberschusses der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in Höhe von 25 Prozent erfolgen müssen, bis die vorgegebene Schwelle erreicht wird.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll eine flexible Rechtsform darstellen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft langfristig bilden soll. Das erfreut vor allem den Mittelstand, die nun endlich bei einer Gründung eines kleineren Unternehmens trotzdem durch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ihr Privatvermögen von der Haftung ausschließen können. Für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bekommt man für die Gründung zudem in einem Gründungsset eine Mustersatzung, die dann eine ausdrückliche notarielle Beratung und Belehrung nicht mehr notwendig macht. So werden auch die Kosten für den Notar gesenkt. Außerdem ist im Gründungsset ein Muster für die Handelsregisteranmeldung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft enthalten, die das Eintragungsverfahren beschleunigen soll.

Die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft könnte gleichzeitig als Gegenmodell zur englischen Limited gesehen werden. Die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft soll dem spürbaren Rückgang von Unternehmensgründungen entgegen wirken. Es stellt sich bis dahin die Frage, ob die Mini GmbH wirklich hält, was sie verspricht. Auf den zweiten Blick kristallisieren sich einige Nachteile heraus. Aufgrund der Minimierung des Stammkapitals auf einen Euro, ist die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft erheblicher Kritik ausgesetzt.




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