Einstiegsgeld

Autor: Paul Meier (artikel[at]unternehmenswelt.de)
Kategorie: Unternehmen berichten
vom: 26. August 2008

Nicht nur Alg I-Empfänger haben die Möglichkeit bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gefördert zu werden. Durch das Einstiegsgeld hat man ein Förderinstrument geschaffen, das Alg II-Empfänger beim Start einer Gründung unterstützen kann. Das Einstiegsgeld ist genau genommen ein Zuschuss zum Alg II, auf den man keinen gesetzlichen Anspruch hat, sondern die Entscheidung liegt in der Hand des zuständigen Fallmangers der ARGE.

Um Einstiegsgeld erhalten zu können, muss man bestimmte Bedingungen erfüllen. Wer erwerbsfähig ist, Alg II empfängt, eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit plant, Qualifikationen vorweisen kann und einen Geschäftsplan erarbeitet hat, kann Einstiegsgeld beantragen. Der Geschäftsplan muss zudem von einer fachkundigen Stelle „abgesegnet“ worden sein. Im Zuge der Prüfung erhält man eine Tragfähigkeitsbescheinigung, die gemeinsam mit dem Geschäftsplan, dem ausgefüllten Antragsformular auf Einstiegsgeld und weiteren Unterlagen abgegeben werden muss. Anschließend entscheidet der Fallmanger im Normalfall innerhalb von zwei bis vier Wochen, ob das Einstiegsgeld gewährt wird. Es können auch Maßnahmen angeordnet werden wie etwas ein Gründerseminar, bevor man das Einstiegsgeld bekommt.

Die Höhe des Einstiegsgeld bewegt sich üblicherweise in der Höhe des Alg II-Satzes zuzüglich 50 Prozent davon. Weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können mit weiteren 10 Prozent berücksichtigt werden und häufig werden weiterhin der Mietzuschuss geleistet und die Sozialversicherungen übernommen.

Wenn man Einstiegsgeld bezieht, muss man regelmäßig seine Umsätze und betrieblichen Ausgaben der Arbeitsagentur melden. Entsprechend wird das Einstiegsgeld gekürzt, weil man nur bis zu einer gewissen Grenze hinzuverdienen darf. Gewöhnlich wird das Einstiegsgeld sechs bis zwölf Monate gewährt, die theoretischen 24 Monate Bezugsdauer von Einstiegsgeld werden in den allerwenigsten Fällen voll zum Tragen kommen.




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