Die Risikolebensversicherung

Autor: Robert Krippgans (contendia[at]yahoo.de)
Kategorie: Lebensversicherung, Versicherung
vom: 3. Mai 2010

Wer mit dem Gedanken spielt eine Risikolebensversicherung zum Schutze der Familie nach dem Tod abzuschließen, sollte sich sehr genau überlegen für welche Risikolebensversicherung er/sie sich entscheidet. Eine Risikolebensversicherung kann problemlos von „gesunden“ Personen abgeschlossen werden. Es gibt auch die Möglichkeit für bestimmte Vorerkrankungen oder Angewohnheiten wie das Rauchen einen Risikozuschlag zu bezahlen. Wie hoch der Risikozuschlag sein wird, hängt von der Vorerkrankung ab und selbstverständlich von dem Versicherer. Im schlechtesten Fall erfolgt eine Ablehnung zur Risikolebensversicherung.

Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass einmal abgelehnt auch so gut wie immer abgelehnt bedeutet. Denn Versicherer haben die Möglichkeit ganz legal in die Risikowagnisdatei einzusehen und so herauszufinden, wer von wem und weshalb abgelehnt wurde. Mit diesem Wissen können Versicherer sich gegen oder für eine Annahme entscheiden. Um sich diesen „Gefahren“ nicht auszusetzen, gibt es die Möglichkeit sich von vorneherein für eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen zu entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit in eine solche Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen aufgenommen zu werden ist höher. Dies gilt natürlich, wenn man noch nicht woanders abgelehnt wurde. Doch gänzlich ohne Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung sind die angebotenen Risikolebensversicherungen nicht. Immerhin wird danach gefragt, ob man Raucher oder Nichtraucher ist. Diese Frage ist eine indirekte Gesundheitsfrage. Ferner ist eine solche Risikolebensversicherung auch nicht gänzlich ohne Gesundheitsprüfung. Denn mit der Einsicht in die Risikowagnisdatei findet eine indirekte Gesundheitsprüfung statt. Diese Tatsachen sind gut zu wissen und sollen keinesfalls abschreckend wirken. Kaum etwas zu befürchten haben Personen, die wie gesagt noch nirgendwo abgelehnt wurden. Als weitere Alternative zur finanziellen Absicherung der Familie im eigenen Todesfall dient eine Sterbegeldversicherung. Auch eine Sterbegeldversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen, denn es können u.a. auch ältere Personen bis 85 Jahre einen Sterbegeldtarif abschließen und ältere Personen haben meist die ein oder andere (Vor-) Erkrankung. Eine Sterbegeldversicherung endet erst dann wenn der Versicherungsnehmer gestorben ist. Es gibt nicht wie bei der Risikolebensversicherung ein Ende der Laufzeit. In der Regel endet eine Risikolebensversicherung ob mit oder ohne Gesundheitsfragen und ohne Gesundheitsprüfung bei 75 Jahren. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Um diesem entgegenzuwirken, gibt es noch die Möglichkeit eine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Es gilt hier die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaften zu beachten. Eine Kapitallebensversicherung gibt es ebenfalls ohne Gesundheitsfragen und ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings ist der Beitrag auch höher, da zusätzlich noch Kapital und Zinsen gebildet werden, welches nach dem Tod oder bei Vertragsende ausbezahlt wird. Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, die eigene Familie abzusichern. Drei sinnvolle Beispiele ohne Gesundheitsprüfung und ohne Gesundheitsfragen wurden hier zur Information und gegebenenfalls als Anregung vorgestellt.

Redaktion Contendia

contendia[at]yahoo.de




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