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Die private Krankenversicherung - PKV
Autor: Chris Monzel (info[at]uferparty.de)
Kategorie: Krankenversicherung
vom: 22. April 2008
In die private Krankenversicherung können sich ausschließlich Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 48.150 Euro oder Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete versichern. Selbstständige, Freiberufler und Künstler müssen sich eine private Krankenversicherung, da sie sich selbst um ihre eigene Vorsorge kümmern müssen, haben sie kein Anrecht auf eine gesetzliche Versicherung.
Die private Krankenversicherung lohnt sich schon für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen und ist wesentlich preiswerter als die Gesetzliche. Man sollte aber noch beachten, dass jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag leisten muss und die Beiträge mit dem Alter in die Höhe steigen.
Das Leistungspaket der privaten Versicherung beinhaltet alle Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse und nebenbei kann man noch weitere Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie auf sich abstimmen können. Ein weiteres wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung beim Arztbesuch, welche zu kürzeren Wartezeiten führen. Je nach Tarifwahl genießen Sie Einzelzimmer im Krankenhaus, volle Kostenübernahme bei Brillen und Zahnersatz, Kostenbefreiung bei Medikamenten, Kostenübernahme bei alternativen Heilverfahren und so weiter. Dies ist aber wie oben bereits erwähnt von dem gewählten Tarif abhängig. Mit solchen Zusatzleistungen steigen natürlich auch die Beiträge an.
Vor einem Vertragsabschluss sollte Ihnen Bewusstsein was Sie von Ihrer Krankenversicherung überhaupt verlangen bzw. benötigen. So könnte Ihr Vertrag zahlreiche Zusatzoptionen enthalten oder aber auch nur den Mindestschutz decken. Was Sie letztendlich in Anspruch nehmen bleibt Ihnen überlassen. Ein Vergleich der Versicherungen ist ebenfalls sehr sinnvoll, da viele Versicherungsunternehmen ihre Kunden mit kostenlosen Zusatzoptionen locken. Vor Vertragsabschluß sollten Sie aber ausführlich über ihre neue Versicherung informiert sein, da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung danach wohl eher nicht mehr möglich ist.
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