Die Auswirkung der Gesundheitsreform auf die PKV

Autor: Jenny Rotstern (j.rotstern[at]web.de)
Kategorie: Krankenversicherung
vom: 11. Juni 2009

Die Beschlüsse der in der Vergangenheit in mehreren Schritten in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind rechtens. Am Mittwoch dem 10.06.2009 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Urteilsspruch verkündet und somit die Klage von fünf Versicherungsgesellschaften abgewiesen. Die Versicherer wie die Allianz, Axa oder die Victoria sahen die Beschlüsse der Gesundheitsreform als einen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit an. Sie verklagten daraufhin das Bundesgesundheitsministerium und deren Gesundheitsreform. Diese Klage wurde nun zurückgewiesen. Damit sind die Beschlüsse rechtskräftig. Das bedeutet für die privaten Krankenversicherungen zukünftig folgendes. Jede private Krankenversicherung muss zukünftig einen Basistarif anbieten, der im Versicherungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. So ist es den privaten Krankenversicherungen zukünftig nicht mehr gestattet Interessenten auf Grund ärztlicher Bedenken abzulehnen. Die privaten Versicherer sahen mit diesem Beschluss ihre unternehmerische Freiheit eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht stimmte dieser Einschränkung zu. Jedoch wurde mit diesem Urteilsspruch das Recht der Bevölkerung auf eine bezahlbaren Krankenversicherung darüber gestellt. Zusätzlich wurde ein weiterer Urteilsspruch verkündet. Der in der Gesundheitsreform verankerten Verlängerung der Sperrfrist auf drei Jahre wurde statt gegeben. So war es bisher gesetzlich versicherten Angestellten, die im Jahr ein Bruttoeinkommen von mindestens 48.600€ nachweisen konnten freigestellt sich weiterhin gesetzlich zu versichern, oder zukünftig in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Jedoch wurde diese sogenannte Sperrfrist auf drei Jahre angehoben. Das bedeutet vor allem für junge Akademiker die vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung, studentisch, oder familienversichert waren, das ein kurzfristiger Wechsel in die private Krankenversichrung nicht mehr möglich ist. So unterliegt die PKV für Angestellte nun neuen Kriterien, die es in der Zukunft zu beachten gilt. Wer dazu noch weitere Informationen benötigt, findet diese auf dem Portal von Private-Krankenversicherung.de. Hier finden sie neben Informationen zum Thema private Krankenversicherung und einem Lexikon, dass Begriffe aus dem Bereich Medizin und Versicherungswesen erklärt, auch einen kostenlosen PKV Tarifrechner, der die Angebote und Tarife von über 40 privaten Krankenversicherungen miteinander vergleicht.




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