Der Garagenbau will gut geplant sein

Autor: nicola lavacca (nesta123[at]gmx.net)
Kategorie: Immobilien, Investment
vom: 3. März 2009

 

Eine Garage dient als abschließbarer Unterstellplatz für Fahrzeuge. Autos sind in der Garage vor Witterungseinflüssen und Diebstahl geschützt. Bevor Bauherren mit dem Garagenbau beginnen, sollten alle notwendigen Details vorher sorgfältig geplant werden. Zunächst sollte die Frage nach dem geeigneten Garagensystem geklärt werden. Die Auswahl an Systemen ist heute sehr vielfältig. Sie reicht von den herkömmlich gemauerten Garagen bis hin zu Fertigbausätzen.

 

Eine optimale Lösung bieten Stahlbetongaragen, aus stabilem Stahlbeton. Stahlbetongaragen unterscheiden sich kaum von gemauerten Garagen. Stahlbetongaragen bieten den gleichen Schutz vor Witterungseinflüssen sowie Temperaturschwankungen. Da Stahlbetongaragen aus vorgefertigten Teilen angeboten werden, sind sie im Gegensatz zu einer gemauerten Garage, schnell aufgebaut. Wer den traditionellen, gemauerten Garagenbau bevorzugt, sollte vorab die Größe der Garage festlegen. Wie viele Fahrzeuge sollen in der Garage Platz finden. Möglicherweise wird noch Stauraum für andere Dinge, wie Autoreifen, Werkzeuge, Rasenmäher oder Fahrräder benötigt.

 

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, den Garagenbau großzügig zu planen. Eine spätere Erweiterung einer Beton-Garage ist mit erheblichem Aufwand sowie zusätzlichen Kosten verbunden. Sobald der Standort für die Garage sowie für die Bauweise und das Material feststeht, muss der Garagenbau beantragt werden. Baurechtlich wird die Ausführung und der Betrieb von Garagen in Deutschland in den Verordnungen über Bau und Betrieb von Garagen (Garagen VO) der einzelnen Bundesländer geregelt. Je nach Bundesland ist ein Baugenehmigungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich. Auskünfte hierüber erteilen die zuständigen Bauämter.

 

In der Musterverordnung des Bundes ist für den Garagenbau unter anderem die Stellplatzgröße festgelegt. Diese beträgt mindestens 5 Meter Länge mal 2,3 Meter, beziehungsweise 5 Meter mal 2,5 Meter. Ebenso werden Zufahrtsgröße, Kurvenradien, Fahrgassen und vieles mehr festgelegt.

 

Sofern der Garagenbau in der Nähe einer Grundstücksgrenze oder direkt auf die Grenze vorgesehen ist, ist das Grenzbaurecht zu beachten. Bei Einhaltung bestimmter Größenvorgaben können Garagen direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden, ohne das die Genehmigung des Nachbarn notwendig ist. Die Größenvorgaben für den Garagenbau unterscheiden sich je nach Bundesland beziehungsweise nach der Landesbauordnung.

 

 

 

 

 




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