Category Archives: Lebensversicherung

Risikolebensversicherung notwendig?

Die diversen Assekuranzen bieten eine ganze Anzahl von Versicherungen an, darunter eben auch die Risikolebensversicherung. Doch gerade hierbei fragen sich die meisten Menschen, ob eine derartige Versicherung denn überhaupt notwendig ist. In der Regel wird diese Frage dann zumeist so beantwortet, dass wenn man hohe Belastungen tilgen muss, wie das etwa bei einem Hauskauf der Fall ist, dann ist eine solche Versicherung durchaus empfehlenswert. Dasselbe gilt, wenn man eine Familie zu versorgen hat.

Tritt dann irgendwann der Todesfall ein, dann spielt es auch keine Rolle, ob dies aufgrund von einem Unfall oder einer Krankheit geschieht. Die Versicherung zahlt dann die Versicherungssumme aus die vertraglich vereinbart wurde und zwar an denjenigen, der in der Versicherungspolice genannt wird. Der Hintergrund für eine solche Versicherung ist in der Regel, dass wenn dem Inhaber der Police etwas zustößt, sich der Bevorzugte zunächst einmal nicht ganz so viele Gedanken darüber machen muss, wie zum Beispiel die Raten für das Haus weiter abbezahlt werden sollen. Bei einer solchen Versicherung steht die Absicherung des Hinterbliebenen absolut im Vordergrund.

Dabei verhält es sich, sodass der Versicherungsnehmer selbst über die Höhe von der Versicherungssumme entscheiden kann. Diese sollte man sich allerdings gut überlegen, denn im Fall des Falles sollte die Summe natürlich ausreichend sein. Zudem gilt es zu beachten das man bei den Fragen zur Gesundheit, die einem vor dem Abschluss der Risikolebensversicherung gestellt werden, die Wahrheit sagt. Denn ansonsten kann es gut möglich sein das die Versicherung zum Beispiel einen Teil der Summe nicht auszahlt. Somit gilt es die finanzielle und auch häusliche Situation zu bedenken, wenn man über den Abschluss von einer Risikolebensversicherung nachdenkt. Hierzu gehört natürlich auch die Frage wer denn der Begünstigte hierbei sein soll.

Die Risikolebensversicherung

Wer mit dem Gedanken spielt eine Risikolebensversicherung zum Schutze der Familie nach dem Tod abzuschließen, sollte sich sehr genau überlegen für welche Risikolebensversicherung er/sie sich entscheidet. Eine Risikolebensversicherung kann problemlos von „gesunden“ Personen abgeschlossen werden. Es gibt auch die Möglichkeit für bestimmte Vorerkrankungen oder Angewohnheiten wie das Rauchen einen Risikozuschlag zu bezahlen. Wie hoch der Risikozuschlag sein wird, hängt von der Vorerkrankung ab und selbstverständlich von dem Versicherer. Im schlechtesten Fall erfolgt eine Ablehnung zur Risikolebensversicherung.

Wichtige Informationen zur Rürup-Rente und zur Beitragsbemessungsgrenze 2010

Die Rürup-Rente ist – wie mittlerweile allseits bekannt – eine Basisrente, die seit dem Jahr 2005 existiert; außerdem wird sie von staatlicher Seite subventioniert – die Basis dazu entsteht durch einen Rentenversicherungsvertrag. Das steht nun jedoch noch nicht in einem Zusammenhang mit der Beitragsbemessungsgrenze 2010. Übrigens kommt der Name der Rürup-Rente von dem Ökonomen Bert Rürup – betrachtet man ihre Leistungen, kann man feststellen, dass dieselben Vorteile wie bei der gesetzlichen Rente vorliegen. Eines muss jedoch erwähnt werden, so stellt die Rürup-Rente keine umlangenfinanzierte Möglichkeit dar, sondern eine, welche kapitalgedeckt ist. Außerdem existiert hier – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch schon – noch keine Beitragsbemessungsgrenze 2010. In der Rentenversicherung kann man dieser Beitragsbemessungsgrenze 2010 entnehmen, bis zu welcher Einkommenshöhe die Pflicht besteht, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. In den meisten Fällen beläuft sich die Beitragsbemessungsgrenze 2010 etwa auf das 1,8-Fache eines durchschnittlichen Einkommens – wie bereits angedeutet, wird diese Grenze Jahr für Jahr neu bestimmt bzw. berechnet. Was ist nun das Besondere an der Rürup-Rente: Nun hier gelangt kein Kapitalwahlrecht zur Anwendung; das heißt, dass eine Rürup-Rente nicht zur Auszahlung einer einmaligen Summe führt. Sie wird vielmehr sozusagen ein Leben lang verrentet – eine andere Beschreibung für den Begriff Leibrente; eine spätere Auszahlung kann frühestens bei Erreichen des 60. Lebensjahres durchgeführt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 ist vor allem hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung sehr wichtig. Zu erwähnen ist noch, dass die Rürup-Verträge nicht beliehen werden können, außerdem ist ein Übertragen auf andere Personen oder das Schenken dieser nicht möglich – dementsprechend kann auch eine Vererbung nicht bewilligt werden. Dies gilt für die Rürup-Rente deshalb, weil der staatliche Gesetzgeber gewährleisten möchte, dass die durch die Rürup-Rente angesparten Geldbeträge auch tatsächlich für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Wer noch weitere Informationen über die Beitragsbemessungsgrenze 2010 benötigt, der kann sich auch an die entsprechenden Stellen wenden.