Category Archives: Krankenversicherung
Nicht nur bei Krankenversicherung – private Vorsorge immer wichtiger
Wer bei Krankheit, Pflege, Unfall, Berufsunfähigkeit oder Rente nicht auf die geringen staatlichen Leistungen der Sozialversicherung angewiesen sein will, der muss privat vorsorgen.
Die Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungen reichen schon seit Langem nicht mehr aus, die tatsächlich anfallenden Kosten bzw. den Lebensunterhalt abzusichern. So muss jeder, der den Griff in die eigene Tasche vermeiden will und von seiner Versicherung mehr erwartet, schließlich eine private Versicherung wählen. Das ist schließlich schon deshalb unerlässlich, um nicht später in die Falle der Altersarmut zu tappen.
Die Nachrichten sind voll von Meldungen, dass der Gesundheitsfonds nicht ausreichend ist und die Krankenkassen arge finanzielle Probleme haben. Wer beispielsweise als gesetzlich Krankenversicherter genug hat von Beitragserhöhungen mit Leistungskürzung und nicht als Patient zweiter Klasse behandelt werden möchte, der hat – sollte ihm die private Krankenversicherung nicht offenstehen – nur die Möglichkeit, sich über eine private Krankenzusatzversicherung abzusichern.
Bei der Pflegeversicherung sieht es nicht anders aus: Muss jemand stationär gepflegt werden, kommen außerordentlich hohe Mehrbelastunden auf den Versicherten zu, weil die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt. So bleibt man bei 3000 Euro für die stationäre Pflege auf 1500 Euro sitzen, die nicht übernommen werden. Kann man das Geld nicht zahlen, müssen Ehepartner und dann die Kinder für die Kosten aufkommen. Wer das nicht möchte, kommt um eine Pflegezusatzversicherung nicht umhin.
Auch die Unfallversicherung ist nicht das Goldene vom Ei: Sie leistet nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Dabei geschehen die meisten Unfälle natürlich in der Freizeit. Die private Unfallversicherung hingegen schützt jederzeit rund um den Globus. Dabei ist eine günstige Unfallversicherung auch nicht schwer zu finden. Diese Policen kosten in der Regel nicht viel Geld und wenn man bei den Zusatzleistungen auch nur das vereinbart, was man auch wirklich braucht, kann man einiges an Beiträgen sparen. Das gilt natürlich für jede Versicherung.
Noch besser ist es, einen Versicherungsvergleich kostenlos online durchzuführen. Das ist völlig unverbindlich und verrät einem im Handumdrehen, welche Versicherung die günstigste ist. So kann man bequem von Zuhause aus vergleichen und schließlich Beiträge sparen.
Zahnversicherung mit der CSS Zahnzusatzversicherung
Es scheint gerade in der heutigen Zeit nahezu unerlässlich, sich über den Abschluss einer Zahnersatzversicherung durch zum Beispiel die CSS Zahnzusatzversicherung Gedanken zu machen. Da die Zähne der Patienten heute leider nicht mehr allzu gesund sind, werden notwendige Zahnarztbesuche immer häufiger. Mit ein Grund für diese Entwicklung scheint zu sein, dass immer öfter zu Süßwaren gegriffen wird und die Zähne im Anschluss daran nicht vernünftig gepflegt werden.
Leider ist es heute Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen geringen Teil der Zahnarztrechnungen übernehmen. Diese Tatsache begründet ganz eindeutig den Abschluss einer Zahnersatzversicherung durch die CSS Zahnzusatzversicherung. Sinnvoll ist es hier, sich so früh wie möglich zu diesem Schritt zu entscheiden, bevor es hierfür schnell zu spät ist. Es ist als extrem großer Vorteil anzusehen, dass Rechnungen für Zahnersatz hier bis zu 100 % von der Zahnersatzversicherung bei der CSS Zahnzusatzversicherung übernommen werden. Eine Summenbegrenzung gibt es hierfür nicht. Zusätzlich kann man sagen, dass die Patienten, die im Besitz dieser Zahnersatzversicherung sind, wie Privatpatienten behandelt werden. Ein recht geringer Beitrag wird hierfür monatlich bei der CSS Zahnzusatzversicherung nötig. In der Regel liegt dieser bei 10 Euro. Sogar über ein kleines Willkommensgeschenk kann man sich hier sicher freuen. Die Zahngesunderhaltung steht der Versicherung absolut im Vordergrund. Jeder Patient erhält einen genauen Leistungsplan. So sind Arzt und Patient bestens informiert, welche Leistungen von der Zahnersatzversicherung der CSS Zahnzusatzversicherung getragen werden und welche nicht.
Auch der Marktanteil der CSS Zahnzusatzversicherung konnte in letzter Zeit deutlich erhöht werden. Für Zahnersatz werden hier 100 % übernommen. Auch gibt es Zahnbehandlungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr übernimmt. Hierzu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung. Da diese aber für die Zahngesundheit kaum weg zu denken ist, wird diese im vollen Umfang von der Zahnersatzversicherung übernommen. Auch für Kinder ist es sinnvoll, eine Zahnversicherung bei der CSS Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Die Auswirkung der Gesundheitsreform auf die PKV
Die Beschlüsse der in der Vergangenheit in mehreren Schritten in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind rechtens. Am Mittwoch dem 10.06.2009 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Urteilsspruch verkündet und somit die Klage von fünf Versicherungsgesellschaften abgewiesen. Die Versicherer wie die Allianz, Axa oder die Victoria sahen die Beschlüsse der Gesundheitsreform als einen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit an. Sie verklagten daraufhin das Bundesgesundheitsministerium und deren Gesundheitsreform. Diese Klage wurde nun zurückgewiesen. Damit sind die Beschlüsse rechtskräftig. Das bedeutet für die privaten Krankenversicherungen zukünftig folgendes. Jede private Krankenversicherung muss zukünftig einen Basistarif anbieten, der im Versicherungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. So ist es den privaten Krankenversicherungen zukünftig nicht mehr gestattet Interessenten auf Grund ärztlicher Bedenken abzulehnen. Die privaten Versicherer sahen mit diesem Beschluss ihre unternehmerische Freiheit eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht stimmte dieser Einschränkung zu. Jedoch wurde mit diesem Urteilsspruch das Recht der Bevölkerung auf eine bezahlbaren Krankenversicherung darüber gestellt. Zusätzlich wurde ein weiterer Urteilsspruch verkündet. Der in der Gesundheitsreform verankerten Verlängerung der Sperrfrist auf drei Jahre wurde statt gegeben. So war es bisher gesetzlich versicherten Angestellten, die im Jahr ein Bruttoeinkommen von mindestens 48.600€ nachweisen konnten freigestellt sich weiterhin gesetzlich zu versichern, oder zukünftig in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Jedoch wurde diese sogenannte Sperrfrist auf drei Jahre angehoben. Das bedeutet vor allem für junge Akademiker die vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung, studentisch, oder familienversichert waren, das ein kurzfristiger Wechsel in die private Krankenversichrung nicht mehr möglich ist. So unterliegt die PKV für Angestellte nun neuen Kriterien, die es in der Zukunft zu beachten gilt. Wer dazu noch weitere Informationen benötigt, findet diese auf dem Portal von Private-Krankenversicherung.de. Hier finden sie neben Informationen zum Thema private Krankenversicherung und einem Lexikon, dass Begriffe aus dem Bereich Medizin und Versicherungswesen erklärt, auch einen kostenlosen PKV Tarifrechner, der die Angebote und Tarife von über 40 privaten Krankenversicherungen miteinander vergleicht.
Nicht krankenversichert? – Dann wird es höchste Zeit
Da seit Jahresbeginn eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht, die auch für die Private Krankenversicherung (PKV) gilt, bieten alle privaten Krankenversicherungen seit Januar 2009 einen Tarif an, in den jeder Bürger der nicht gesetzlich Krankenversicherungspflichtig ist ohne vorherige Gesundheitsprüfung eintreten kann. Dieser so genannte Basistariftarif dient quasi als Auffangbecken für all diejenigen, die bisher nicht versichert waren bzw. für diejenigen, die früher einmal privat versichert waren. Vor 2009 wurde den Personen, die keine Beiträge mehr bezahlen konnten der Vertrag gekündigt, sie blieben dann ohne Krankenversicherungsschutz. Im Krankheitsfalle mussten sie dann alle Kosten alleine schultern. So lange sie jung und relativ gesund waren, war dies auch noch kein so großes Problem. Doch aufgeschobene Behandlungen, verschleppte Krankheiten oder auch die zunehmende Anfälligkeit im Alter führten bei immer mehr Menschen, immer häufiger zu einem Gesundheits- und Kostenrisiko. Anfälligkeit und chronische Krankheiten führen gerade bei Freiberuflern und Selbstständigen zu Verdienstausfällen und unter Umständen auch zur Berufsunfähigkeit. Damit können die Krankheitskosten erst recht nicht getragen werden. Ein Teufelskreislauf ist in Gang gekommen. So leiden aber nicht nur diese Menschen unter ihren nicht behandelten Erkrankungen, ihrer Schwäche und finanzieller Not. Irgendwann leidet auch die Gesellschaft und der Steuerzahler, der in höchster Not dann einspringen muss. Deshalb hat der Gesetzgeber hier eine neue Regel, die allgemeine Krankenversicherungspflicht für die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung eingeführt. Jetzt muss die GKV und die PKV jeden Menschen Versicherungsschutz anbieten und ein Mindestmaß an Gesundheitsrisiken versichern. So wie die Krankenkassen und PKV Gesellschaften in der Pflicht stehen, steht auch der Versicherungsnehmer in der Pflicht seine Beiträge zu bezahlen und den Versicherungsschutz nachweisen zu können. Das heißt, er darf nicht nur, er muss nun versichert sein. Und um dieser Pflicht Nachdruck zu verleihen, hat der Gesetzgeber auch eine Strafprämie beschlossen, die all diejenigen zu zahlen haben, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Dabei richtet sich die Höhe der Strafprämie nach der nicht versicherten Zeit. Im ersten Halbjahr 2009 beträgt sie einen vollen Monatsbeitrag für jeden nicht versicherten Monat bis zu 6 Monaten. Danach sind zusätzlich ein sechstel der Monatsprämie für jeden weiteren Monat fällig. Wer nun denkt, er könne sich durchschummeln der wird spätestens mit Erhalt seines Steuerbescheides eines Besseren belehrt. Aber auch die Gewerbeämter achten bei Anmeldung eines Gewerbes auf den Nachweis der Krankenversicherung. Subunternehmer werden zum Beispiel bei der Vergabe von Aufträgen gern auch nach dem Nachweis ihrer Krankenversicherung gefragt. Bei wem dann die Nichtversicherungszeiten nicht mehr zu ermitteln sind, der zahlt für fünf volle Jahre nach. Bei der Suche nach einer geeigneten Krankenversicherung liefert ein PKV-Vergleich eine gute Orientierung.
Privat Zusatzversichern
Es gab eine Zeit, da musste man sich über die Kosten der eigenen Gesundheitsvorsorge nur wenig Sorgen machen. Ein jeder braver Arbeitnehmer war Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, die sich gefälligst auch um die Kosten und Belange der eigenen Gesundheit zu kümmern hatte und um deren finanzielle Lage es gut genug bestellt war, um dies auch bereitwillig zu tun. Der letzte Weltkrieg war noch kaum ein paar Jahre her, da konnte man sich eine gesundheitliche Rundumversorgung recht gut leisten. Ganz im Gegenteil zum heutigen Tage. Nach Jahrzehnten des Wirtschaftswachstums scheint es immer mehr Belange unseres Alltags zu geben, die nicht mehr finanzierbar scheinen und nicht wenige Menschen stellen sich die Frage: Wo sind die ganzen Erträge aus den Wachstumsjahren nur hin geflossen? Doch mit neuem Wohlstand ging auch eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen einher, die schließlich dazu führte, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen Schritt für Schritt immer wieder etwas dünner wurde. So darf der gesetzlich Versicherte heute längst nicht mehr darauf bauen, Zahnersatz vollständig erstattet zu bekommen und wer regelmäßig Arzneimittel benötigt wird bald schon feststellen, dass dies zu einem hohen Kostenfaktor der eigenen Zuzahlung werden kann. Es ist nicht jedem Arbeitnehmer gegönnt in die dummyschibebtbegriffe Private Krankenversicherung zu wechseln, aber wer dennoch nicht auf einen ausgedehnteren Leistungskatalog des Krankenversicherungsschutzes verzichten möchte, mag dazu tendieren sich den gesetzlichen Schutz über eine private Zusatzversicherung zu erweitern. Viele Anbieter der PKV präsentieren sich hierbei durchaus mit recht günstigen Tarifen, die dabei helfen, dass die Fahrt zum Krankenhaus oder die Kosten für Heilmittel auch in Zukunft wieder Bestandteile des persönlichen Versicherungsschutzes sind.
Nicht alles muss versichert werden
Es ist nicht schwer auch für die ungewöhnlichsten Bedürfnisse eine passende Versicherung zu finden. So gibt es Sänger, die den Verlust ihrer Stimme versichern, Veranstalter versichern sich gegen Regenwetter und selbst der Wertverlust des Eigentums aufgrund von Terroranschlägen steht schon auf der Angebotsliste mancher Versicherer. Einige Versicherungen erreichen nur sehr wenige Menschen, andere Versicherungen sind Bestandteil einer großen Zahl der deutschen Haushalte und es gibt sogar Versicherungen, denen man sich aufgrund von gesetzlichen Regelungen nicht entziehen kann. Ob man wirklich eine Krankenversicherung für das eigene Haustier braucht, mag umstritten sein, aber wer auf eine Rentenversicherung verzichtet, braucht sich über Armut im Alter nicht zu wundern. Inhaber eines Pkws unterliegen der Versicherungspflicht, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die selbst verschuldete Schäden, an fremden Sachen oder Personen reguliert. Viele Menschen schließen zusätzlich eine Kaskoversicherung ab, um auch den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht selbst tragen zu müssen. Wer als Fahrzeugführer auf eine Insassenversicherung verzichtet, kann bei einem Unfall mit gesundheitlichen Folgen für die Insassen, mit Kosten rechnen, die seine finanzielle Existenz schnell in Frage stellen. Auch der Abschluss einer Krankenversicherung ist seit 2007 in Deutschland obligatorisch. Während selbständig tätige Personen in der Vergangenheit noch frei entscheiden konnten, sich einer solchen Versicherung anzuschließen oder nicht, muss nun ab 01.01.2009 jeder Mensch eine Krankenversicherung vorweisen, dabei bleibt dem Unternehmer immerhin noch die Freiheit, entweder eine Private Krankenversicherung oder eine gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Die Tarife der PKV bieten ausreichende Flexibilität, so dass vor allem auch die Gemüter, die dieser neuen Versicherungspflicht skeptisch gegenüberstehen, ihren Versicherungsschutz individueller den eigenen Lebensumständen besser anpassen können.
Der fahrbare Untersatz
Bei den Versicherungen gibt es sehr große Unterschiede. Dies fängt schon bei den Krankenkassen an, welche sehr unterschiedlich strukturiert werden. Da aber auch bei den Autoversicherungen sehr große Unterschiede sind, sollte auch hier schon diese direkt mit den anderen Versicherungen verglichen werden. So werden hier neben den Leistungen auch die Preise der Service direkt unter die Lupe genommen. Schnell kommt der Gedanke, dass verschiedene Versicherungen mit der Masse ziehen. So ist bekannt, dass z. B. die Krankenkassen die Leistungen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind, die Beiträge anheben. Wer einen KFZ Versicherung Vergleich durchführt, der sollte aber auch sehr aufpassen, da diese Versicherungen, unterschiedliche Leistungen haben. So haben die meisten Versicherungen das Baukastenprinzip, welche nach und nach bestückt werden können. Dies hat bei den Versicherungen den Vorteil, dass diese Versicherungen individuell angepasst werden kann. So werden bei einem KFZ Versicherung Vergleich sehr unterschiedliche Leistungen angeboten, da nicht jeder Autofahrer den gleichen Fahrstil, oder auch Fahrpraxis hat, kann hier von den verschiedenen Gebühren dieser Versicherungen ausgegangen werden. Diese Versicherungen zählen aber neben den Pflicht Versicherungen auch zu den freiwilligen Versicherungen, da nicht immer nur die Kasko, sondern auch eine Inhaltsversicherung bei der KFZ Versicherung fallen. So muss auch bei dem KFZ Versicherung Vergleich auch die Fahrpraxis, und das Alter angegeben werden, welcher auch bei den verschiedenen Versicherungen honoriert wird. Sind die passenden Versicherungen gefunden, sollte vor einem Kauf eines neuen fahrbaren Untersatzes, die grüne Versicherungskarte besorgt werden, welche als Übergangslösung gilt, bis das Auto umgemeldet ist. Ist das neue Auto umgemeldet, welches am folgenden Werktag geschehen muss, geht der volle Versicherungsschutz auf das Auto über.
Lavacca Nicola
Die Gewinne der Pharmaindustrie
Kaum ein Wirtschaftszweig erfreut sich über solche steten Umsatzsteigerungen wie die Pharmaindustrie. Der Grund hierfür liegt nahe: Krankheiten gibt es immer und je mehr es einem Pharmaunternehmen gelingt, die Produkte nach den Regeln des Angebotes und der Nachfrage zu bestimmen, desto ausbaufähiger werden die Gewinne auch in der Zukunft ausfallen: Werden die Menschen häufiger krank, so freuen sich die Aktionäre. Doch all diese Gewinne müssen auch bezahlt werden und so ist es kein Wunder, dass insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung immer wieder eine potentielle zukünftige Unbezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung prognostiziert. Denn während es der pharmazeutischen Industrie freisteht, die eigenen Preise nach den Regeln des Marktes frei zu definieren, bestimmen sich die Einkünfte der Krankenkassen aufgrund des Bruttolohns der arbeitenden Bevölkerung. Und da die Lohnsteigerungen in den vergangenen Jahrzehnten vergleichsweise moderat ausgefallen sind und in vielen Branchen kaum die allgemeine Teuerung der Lebenskosten ausgeglichen haben, hat sich die Schere zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren weit geöffnet. So bleibt den gesetzlichen Krankenkassen meist nur eine Anhebung der Versicherungssätze, was wiederum zur Teuerung von Arbeit beiträgt und kaum als positiver Beitrag für den Wirtschaftsstandort Deutschland betrachtet werden kann. Der gesetzlich Krankenversicherte spürt die Preissteigerung seiner GKV nur wenig, denn diese setzt sich zum einen aus der moderaten Erhöhung des Beitragssatz und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zusammen. Die private Krankenversicherung leidet auch an diesen Problemen und muss mit Beitragsteigerungen kämpfen. Ihre Beitragshöhe unterliegt anderen Regeln, die sich nicht an Hand des Einkommens bemisst, sondern nach dem Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV. Dadurch findet eine Selektion bei der Auswahl der künftigen Mitglieder in der PKV statt. Diese Selektionsmöglichkeit hat die GKV nicht.
Was ist der Gesundheitsfonds?
Ganz einfach, eine Betriebsfeuerwehr für Krankenkassen. Ab dem 01.01.2009 werden solche Krankenkassen, die Verluste ausweisen, durch den Gesundheitsfonds gestützt. Die Idee ist so einfach wie die Mittelbeschaffung, denn die Mitglieder der derzeit 236 Krankenkassen zahlen einfach durchschnittlich ca. 0,7 Prozentpunkte mehr Beitrag. Damit steigt der Durchschnittsbeitrag der Krankenkassen 2009 auf 15,5%, na fein. Die Gründe sind wie Bekannt, steigende Kosten im Gesundheitswesen. Im Umkehrschluss wird den Mitgliedern in Aussicht gestellt, dass eventuelle Gewinne in Form von Beitragssenkungen zurückgegeben, bzw. Verluste von den Mitgliedern ausgeglichen werden. Das überzeugt. Selbständige, Freiberufler, Beamte, sowie Angestellte die seit mindestens 3 Jahren freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben bekanntlich das Recht in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Nie war der Zeitpunkt günstiger, denn die Gesundheitsreform hat vorgebaut. Ab dem 01.01.2009 gelten auch neue Tarife bei der PKV, denn zukünftig können Mitglieder in eine Private Krankenversicherung wechseln und ihre Altersrückstellungen mittels Kapitaltransfer zur neuen PKV mitnehmen, was aber nur für die neuen Tarife ab 2009 gilt. Der Nachteil dieser gönnerhaften Neuregelung ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, denn dieser großzügige Kapitalverzicht auf Stornogewinne wird vorher einfach mit 10% bis 20% auf die neuen Tarife aufgeschlagen. Für bestehende Verträge gilt diese Regelung nicht, daher ist jeder gut beraten, der noch bis zum 31.12.2008 den Wechsel in eine Private Krankenversicherung nach den alten Bedingungen vollzieht. Interessierte Personen empfehlen wir daher jetzt einen kostenlosen PKV Vergleich anzufordern und alle Möglichkeiten entspannt zu prüfen. Die Private Krankenversicherung bietet neben Kostenersparnis im Beitrag noch hohe Beitragsrückerstattungen, je nach Tarif bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit. Auch ist ein Beitragsvergleich für Familien empfehlenswert. Denn wer zusätzlich zur Krankasse Zusatzversicherungen, z.B. für Zahnleistungen oder Stationäre Leistungen wählt, kommt oft schlechter weg als mit einer Privaten Krankenversicherung.
Compare24 GmbH
Die private Krankenversicherung – PKV
In die private Krankenversicherung können sich ausschließlich Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 48.150 Euro oder Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete versichern. Selbstständige, Freiberufler und Künstler müssen sich eine private Krankenversicherung, da sie sich selbst um ihre eigene Vorsorge kümmern müssen, haben sie kein Anrecht auf eine gesetzliche Versicherung.
Die private Krankenversicherung lohnt sich schon für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen und ist wesentlich preiswerter als die Gesetzliche. Man sollte aber noch beachten, dass jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag leisten muss und die Beiträge mit dem Alter in die Höhe steigen.
Das Leistungspaket der privaten Versicherung beinhaltet alle Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse und nebenbei kann man noch weitere Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie auf sich abstimmen können. Ein weiteres wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung beim Arztbesuch, welche zu kürzeren Wartezeiten führen. Je nach Tarifwahl genießen Sie Einzelzimmer im Krankenhaus, volle Kostenübernahme bei Brillen und Zahnersatz, Kostenbefreiung bei Medikamenten, Kostenübernahme bei alternativen Heilverfahren und so weiter. Dies ist aber wie oben bereits erwähnt von dem gewählten Tarif abhängig. Mit solchen Zusatzleistungen steigen natürlich auch die Beiträge an.
Vor einem Vertragsabschluss sollte Ihnen Bewusstsein was Sie von Ihrer Krankenversicherung überhaupt verlangen bzw. benötigen. So könnte Ihr Vertrag zahlreiche Zusatzoptionen enthalten oder aber auch nur den Mindestschutz decken. Was Sie letztendlich in Anspruch nehmen bleibt Ihnen überlassen. Ein Vergleich der Versicherungen ist ebenfalls sehr sinnvoll, da viele Versicherungsunternehmen ihre Kunden mit kostenlosen Zusatzoptionen locken. Vor Vertragsabschluß sollten Sie aber ausführlich über ihre neue Versicherung informiert sein, da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung danach wohl eher nicht mehr möglich ist.
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Kundenzufriedenheit und Kundenbindung im Krankenkassenmarkt 2008
Der Krankenkassenmarkt ist in Bewegung. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung vollzieht der Gesetzgeber eine weitere Intensivierung des Mitte der 1990-er Jahre eingeführten Wettbewerbs im deutschen Krankenkassenmarkt. Ein gezieltes Management von Kundenzufriedenheit auf der Basis klarer Daten und Fakten ist daher von hoher Bedeutung.
Mit dem M+M Versichertenbarometer veröffentlicht die Kasseler M+M Management + Marketing Consulting GmbH bereits zum vierten Mal in Folge eine Benchmarkingstudie zur Kundenorientierung im deutschen Krankenkassenmarkt. Im Fokus der Studie stehen Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sowie deren Zusammenhänge.
Im Rahmen von repräsentativen Befragungen werden seit 2005 jährlich gesetzlich und privat versicherte Bundesbürger bezogen auf ihre Wahrnehmung und Beurteilung der Krankenkasse, bei der sie derzeit versichert sind, befragt. Insgesamt mussten die Krankenversicherten bei der Befragung mehr als 60 Fragen beantworten. Der Fragenkatalog umfasste u.a. die Bereiche Leistungsumfang und Angebot der Krankenkasse, Kontakt mit den Mitarbeitern der Krankenkasse, Information und Kommunikation sowie Service- und Beratungsleistungen der Krankenkasse.
Bei der Befragung 2008 wurden unter der Regie der USUMA GmbH in Berlin Anfang 2008 über 1.000 gesetzlich und privat versicherte Bundesbürger im Alter ab 18 Jahren repräsentativ für die deutsche Bevölkerung telefonisch befragt.
Benchmarking Gesamtzufriedenheit: M+M Versichertenbarometer 2008(Mittelwerte Mittelwerte auf einer Skala von 0 (= sehr unzufrieden) bis 100 (= sehr zufrieden))
1. Gmünder Ersatzkasse (GEK) 83
1 . Techniker Krankenkasse (TK) 83
3. Betriebskrankenkassen (BKK) 82
3. Innungskrankenkassen (IKK) 82
5. PKV (Gesamt) 79
6. Barmer Ersatzkasse (BEK) 78
7. Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) 77
8. Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) 76
Hinsichtlich der Gesamtzufriedenheit teilt sich die Gmünder Ersatzkasse mit der Techniker Krankenkasse den Spitzenplatz im Versichertenbarometer 2008. Die weiteren Plätze im Benchmarking nach Gesamtzufriedenheit belegen die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Private Krankenversicherung (PKV), die Barmer Ersatzkasse (BEK), die Deutsche Angestellten Krankenkassen (DAK) und die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Im Vergleich zu 2007 konnten die Betriebskrankenkassen die durchschnittliche Gesamtzufriedenheit am deutlichsten erhöhen.
Kundenzufriedenheit und Kundenbindung können langfristig nur durch Servicequalität und Kundenorientierung gesteigert werden. Die Notwendigkeit einer stärkeren Orientierung an die Kundenanforderungen haben viele Kassen bereits erkannt. Jeder 4. Versicherte (28%) sieht eine Verbesserung in der Zusammenarbeit mit seiner Krankenkasse/-versicherung im Vergleich zu den letzten Jahren. Lediglich 6% der Befragten sind der Auffassung, dass sich diese Zusammenarbeit verschlechtert oder stark verschlechtert hat.
Hinsichtlich der untersuchten Kassen ergibt sich jedoch ein sehr differenziertes Bild: Jeder Dritte IKK-, DAK-, TK-, BKK- und GEK-Versicherte bescheinigt eine Verbesserung in der Zusammenarbeit. Lediglich 13,3 % der PKV-Versicherten sind ebenfalls dieser Auffassung. Jeder 10. PKV-Versicherte meint jedoch, dass sich die Zusammenarbeit verschlechtert oder sogar stark verschlechtert hat.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die positive Entwicklung aus 2007 auch in diesem Jahr Bestätigung findet. Vor allem die Aspekte der Servicequalität und Kundenorientierung konnten weiter verbessert werden. Handlungsbedarf, um die Zufriedenheit weiter zu steigern, ergibt sich für die Kassen vor allem beim Beschwerdemanagement.
Den Studienbericht zum M+M Versichertenbarometer 2008 können Sie für € 40,00 zzgl. MwSt. direkt unter www.m-plus-m.de bzw. per Mail bei Herrn Opitz bestellen.
Kontakt und weitere Informationen:M+M Management + Marketing Consulting GmbHFrank OpitzHolländische Str. 19834127 KasselTel: 0561-70979-17Fax: 0561-70979-18opitz@m-plus-m.dewww.m-plus-m.de
M+M – Das Unternehmen:
Die M+M Management + Marketing Consulting GmbH wurde 1996 gegründet. Sie ist die Tochter der seit 1984 von Prof. Dr. Armin Töpfer geführten Forschungsgruppe Management + Marketing. M+M berät namhafte Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene.
M+M verbindet in seinem ganzheitlichen Beratungsansatz Marktforschungs- und Managementkonzepte mit dem Ziel, Business Excellence umzusetzen, den Unternehmenserfolg zu steigern und den Unternehmenswert zu erhöhen.
Aktuelle Informationen, News und kostenlose Downloads zum Thema Versichertenbefragungen, Kundenzufriedenheitsanalysen sowie zum gesamten Leistungsspektrum von M+M (Management der Kundenbindung, Kundenbefragungen, Versichertenbarometer, Kundenzufriedenheitssiegel, Wettbewerbsanalysen, Mitarbeiterbefragungen, Patientenbefragungen, personenbezogene Vorgesetztenbewertung, Interne Dienstleisterbefragung, 360-Grad-Beurteilungen, Beschwerdemanagement, Balanced Scorecard (BSC), Six Sigma, Werttreiber-Management, Prozessoptimierung etc.) finden Sie auf unserer Homepage http://www.m-plus-m.de oder http://www.six-sigma-akademie.de
M+M Versichertenbarometer kurzgefasst
Im Rahmen einer repräsentativen Befragung werden regelmäßig seit 2005 über 1.000 gesetzlich und privat versicherte Bundesbürger telefonisch bezogen auf ihre Wahrnehmung der Krankenkasse, bei der sie derzeit versichert sind, befragt.
Die Befragung erfolgt in strukturierten Telefoninterviews nach der Methode des Computer Assisted Telephone Interview (CATI) anhand eines eigens dafür von M+M (Forschungsgruppe Management + Marketing) entwickelten Fragebogens durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut USUMA GmbH in Berlin.
Die Planung und Durchführung der Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Forschungsgruppe Management + Marketing in Kassel, der TU Dresden (Lehrstuhl für Marktorientierte Unternehmensführung) und der USUMA GmbH in Berlin.
Die Befragten des M+M Versichertenbarometers werden nach einer mehrstufig geschichteten Zufallsauswahl repräsentativ und proportional zur Bevölkerung nach Bundesländern ausgewählt. Die Personenauswahl erfolgt deutschlandweit in den Haushalten für die Personen im Alter von 18 Jahren und älter nach dem last birthday Verfahren.
Insgesamt müssen die Krankenversicherten bei der repräsentativen Befragung mehr als 70 Fragen beantworten. Zum Spektrum der Themen gehörten allgemeine Fragen zur Krankenkasse, zum Leistungsumfang und Angebot der Krankenkasse, zur fachlichen Beratung bzw. Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft, zur Information und Kommunikation, zu den Service- und Beratungsleistungen, zum Image/ Ansehen sowie zur generellen Bewertung (Kundenzufriedenheit, Kundenbindung, Loyalität, Sympathie, Cross Buying etc.).
Das M+M Versichertenbarometer ermöglicht jährlich die neuesten Informationen bezogen auf:- Daten und Fakten zur Versichertenzufriedenheit und Versichertenbindung im Krankenkassenmarkt,- Zusammenhänge zwischen Anforderungen der Versicherten, ihrer Zufriedenheit und ihrer Bindung an die Kasse, – Fortschreibung der Trends aus den letzten Jahren,- Impulse zur Überprüfung und künftigen Ausrichtung der Marktpositionierung der Krankenkassen.
Verlieren Krankenkassen mehr als 90.000 Mitglieder durch schlechten Service?
Der Wettbewerbsdruck auf die Krankenkassen steigt seit der Liberalisierung des Krankenkassenmarktes Mitte der 90er Jahre kontinuierlich. Versicherte zu halten oder neue Versicherte hinzugewinnen nimmt somit beim „Überlebenskampf“ einen hohen Stellenwert ein. Dies kann zum einen sowohl über Preis und Leistungsangebot, als auch über den Service und das Image einer Krankenkasse geschehen. Da der Spielraum sowohl beim Leistungsangebot und dem Beitragssatz heute sehr gering ist, muss den Serviceaspekten eine besondere Bedeutung geschenkt werden.
Dies belegen auch die Ergebnisse des M+M Versichertenbarometers 2007. So wurde zwar von zwei Drittel der Befragten, die eine Wechselabsicht äußerten, als Wechselgrund in erster Linie der Beitragssatz genannt. Circa ein Drittel aber nannte auch ein schlechtes Service- und Leistungsangebot, welches durch ein entsprechendes Kundenbeziehungsmanagement positiv gestaltbar wäre.
Aus welchen Gründen wollen Versicherte ihre Krankenkasse wechseln? (Auszug; Mehrfachnennungen möglich)
1. Beitragssatz/Kosten 68,3%
2. Schlechtes Service- und Leistungsangebot 30,0%
3. Schlechte Beratung/Betreuung 15,0%
4. Fehlende Nähe zur Krankenkasse/Filialnetz 8,3%
Quelle: M+M Versichertenbarometer 2007
Um einmal plastisch zu verdeutlichen, welche monetären Auswirkungen fehlende Serviceorientierung hat, haben wir im Folgenden – bezogen auf die Ergebnisse des M+M Versichertenbarometers und unter Zugrundelegung des statistischen Datenmaterials des Bundesministeriums für Gesundheit – ein Berechnungsszenario auf Basis von 2 Modellannahmen entwickelt. Diese Modelldaten lassen sich auch von jeder Krankenkasse einfach auf ihre eigenen Gegebenheiten adaptieren.
Modellannahme 1
Anzahl Versicherte GKV 2006 70,4 Mio
Anzahl Mitglieder GKV 2006 50,3 Mio
-> davon Rentner 16,9 Mio
-> davon Pflicht-/Freiwillig Versicherte 33,4 Mio
Durchschnittliche Einnahmen 2005
pro Mitglied (einschl. Rentner) 2.782,32 €
Durchschnittliche Ausgaben für Leistungen
in 2005 pro Mitglied (einschl. Rentner) 2.674,32 €
Überschuss pro Mitglied (einschl. Rentner; ohne Verwaltungskosten und Sonstige Einnahmen der GKV`s) 108,00 €
Annahme*: Kostenvorteil pro Pflichtmitglied/Freiwillig Versicherter => 20% v. 2.674,32 Euro entspricht 534,86 Euro
Überschuss pro Pflichtmitglied/Freiwillig Versicherter (ohne Verwaltungskosten und Sonstige Einnahmen der GKV`s) 642,86 €
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit; Arbeits- und Sozialstatistik; Kassenärztliche Bundesvereinigung
* Pflichtmitglieder steuern mit ihren Beiträgen positive Ergebnisse bei, während Rentner „subventioniert“
werden. Aus diesem Grund wurde die Gruppe der Rentner aus der Modellrechnung herausgelassen und
für die Gruppe der Pflichtmitglieder/ Freiwillig Versicherten ein Kostenvorteil – bezogen auf die durchschnittlichen Gesamtausgaben für Leistungen – von 20% in Ansatz gebracht.
Modellannahme 2
Feste Wechselabsicht von Befragten aus dem M+M Versichertenbarometer („Ich werde meine Krankenkasse bei nächster Gelegenheit wechseln und zu einer anderen gehen“)
= 1,9% der Befragten; normiert auf Pflichtmitglieder/Freiwillig Versicherte (ohne Rentner) = 0,9%
Durchschnittliche Versicherungsdauer der GKV-Versicherten (ohne Rentner) = 16,3 Jahre
Quelle: M+M Versichertenbarometer 2007
Bezogen auf die beiden genannten Modellannahmen ergäben sich folgende Wirkungen:
1. Von 33,4 Mio. Pflichtmitgliedern/Freiwillig Versicherten (ohne Rentner) wollen 0,9% in 2007 zu einer anderen Krankenkasse wechseln; dies entspricht 300.600 Mitgliedern, die ihre Krankenkasse in 2007 wechseln
2. Bei einem Überschuss von 642,86 € pro Pflichtmitgliedern/Freiwillig Versicherten (ohne Rentner) wären dies ein Verlust von 193,24 Mio. € jährlich.
3. Berücksichtigt man weiterhin, dass die durchschnittliche Versicherungsdauer eines Versicherten 16,3 Jahre beträgt, summiert sich ein Gesamtverlust im „Versichertenlebenszyklus“ von 3,15 Mrd. €.
4. Wechseln ca. 30% der Versicherten wegen schlechtem Service- und Leistungsangebot (=90.180 Mitglieder), so ergibt sich ein Verlust aufgrund von Servicemängeln in Höhe von 57,97 Mio. € jährlich bzw. 945 Mio. € summiert auf den Versichertenlebenszyklus.
Die aufgezeigte Modellrechnung soll verdeutlichen, dass Mängel im Serviceverhalten und der Serviceorientierung einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Unternehmenserfolg beinhalten. Mit steigender Austauschbarkeit der Leistungen und des Leistungsangebotes der Krankenkassen wächst auch die Bedeutung der Servicequalität in den Augen der Versicherten. Damit wird es gerade für Krankenkassen immer wichtiger, sich positiv vom Wettbewerb abzuheben. Die Qualität im Service und der persönliche Kontakt zum Versicherten wird daher immer mehr zur Meßlatte für den wirtschaftlichen Erfolg einer Krankenkasse.
Doch was ist bei einem kundenorientierten Management der Servicequalität zu beachten? Die Steuerung der Servicequalität muss auf den Marktanforderungen – auf systematisch erfassten Kundenanforderungen – basieren, die über daraus abgeleitete Qualitäts- und Serviceziele im Management der Prozesse und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess umgesetzt werden.
Kontakt und weitere Informationen:
M+M Management + Marketing Consulting GmbH
Frank Opitz
Holländische Str. 198
34127 Kassel
Tel: 0561-70979-17
Fax: 0561-70979-18
opitz@m-plus-m.de
www.m-plus-m.de
M+M Versichertenbarometer kurzgefasst
Im Rahmen einer repräsentativen Befragung werden regelmäßig seit 2005 über 1.000 gesetzlich und privat versicherte Bundesbürger telefonisch bezogen auf ihre Wahrnehmung der Krankenkasse, bei der sie derzeit versichert sind, befragt. Die Befragung erfolgt in strukturierten Telefoninterviews nach der Methode des Computer Assisted Telephone Interview (CATI) anhand eines eigens dafür von M+M (Forschungsgruppe Management + Marketing) entwickelten Fragebogens durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut USUMA GmbH in Berlin.
Die Planung und Durchführung der Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Forschungsgruppe Management + Marketing in Kassel, der TU Dresden (Lehrstuhl für Marktorientierte Unternehmensführung) und der USUMA GmbH in Berlin.
Die Befragten des M+M Versichertenbarometers werden nach einer mehrstufig geschichteten Zufallsauswahl repräsentativ und proportional zur Bevölkerung nach Bundesländern ausgewählt. Die Personenauswahl erfolgt deutschlandweit in den Haushalten für die Personen im Alter von 18 Jahren und älter nach dem last birthday Verfahren.
Insgesamt müssen die Krankenversicherten bei der repräsentativen Befragung mehr als 70 Fragen beantworten. Zum Spektrum der Themen gehörten allgemeine Fragen zur Krankenkasse, zum Leistungsumfang und Angebot der Krankenkasse, zur fachlichen Beratung bzw. Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft, zur Information und Kommunikation, zu den Service- und Beratungsleistungen, zum Image/ Ansehen sowie zur generellen Bewertung (Kundenzufriedenheit, Kundenbindung, Loyalität, Sympathie, Cross Buying etc.).
Das M+M Versichertenbarometer ermöglicht jährlich die neuesten Informationen bezogen auf:
- Daten und Fakten zur Versichertenzufriedenheit und Versichertenbindung im Krankenkassenmarkt,
- Zusammenhänge zwischen Anforderungen der Versicherten, ihrer Zufriedenheit und ihrer Bindung an die Kasse,
- Fortschreibung der Trends aus den letzten Jahren, Impulse zur Überprüfung und künftigen Ausrichtung der Marktpositionierung der Krankenkassen
M+M – Das Unternehmen:
Die M+M Management + Marketing Consulting GmbH wurde 1996 gegründet. Sie ist die Tochter der seit 1984 von
Prof. Dr. Armin Töpfer geführten Forschungsgruppe Management + Marketing. M+M berät namhafte Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene.
M+M verbindet in seinem ganzheitlichen Beratungsansatz Marktforschungs- und Managementkonzepte mit dem Ziel, Business Excellence umzusetzen, den Unternehmenserfolg zu steigern und den Unternehmenswert zu erhöhen.
Aktuelle Informationen, News und kostenlose Downloads zum Thema Versichertenbefragungen, Kundenzufriedenheitsanalysen sowie zum gesamten Leistungsspektrum von M+M (Management der Kundenbindung, Kundenbefragungen, Wettbewerbsanalysen, Kundenzufriedenheitssiegel, Mitarbeiterbefragungen, Patientenbefragungen, personenbezogene Vorgesetztenbewertung, Interne Dienstleisterbefragung, 360-Grad-Beurteilungen, Beschwerdemanagement, Balanced Scorecard (BSC), Six Sigma, Werttreiber-Management, Prozessoptimierung etc.) finden Sie auf unserer Homepage http://www.m-plus-m.de oder http://www.six-sigma-akademie.de.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten privaten Absicherungen
Wer denkt schon im Alltag daran,
durch einen Unfall oder krankheitsbedingt berufsunfähig zu werden?
Ist aber ein solcher Fall erst
einmal eingetreten, ist schnell erkennbar, wie schmerzlich der finanzielle
Verlust des monatlichen Einkommens ausfällt.
Sich dann auf die gesetzliche
Absicherung verlassen zu wollen, erweist sich schnell als böse Überraschung.
Denn in der Regel wird nicht annähernd das abgedeckt, was bislang vom Einkommen
bestritten werden konnte.
Schnell sind dann finanzielle
Engpässe vorprogrammiert und wer als einziger Ernährer auch noch
Familienmitglieder mitfinanzieren muss, stößt schnell an seine finanzielle
Belastbarkeit.
Dabei müssen immer mehr Arbeitnehmer
krankheitsbedingt aus dem Berufsleben aussteigen.
Rund 20 Prozent aller Angestellten
erreichen nicht das Rentenalter.
Zu den häufigsten Ursachen zählen
schwerwiegende Erkrankungen wie Tumorleiden, Störungen des Bewegungsapparates,
Herz- und Kreislauferkrankungen und immer häufiger auch psychische
Erkrankungen.
Die wenigsten Arbeitnehmer sind
jedoch gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abgesichert.
So raten Sozialexperten und
Verbraucherschützer verstärkt dazu, sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit
zusätzlich abzusichern. Insbesondere betrifft dieser Ratschlag diejenigen, die
vor 1961 geboren sind, da es dann um die staatliche Absicherung besonders
schlecht bestellt ist.
So sollte man auch nicht vergessen,
dass im Berufsunfähigkeitsfall zusätzlich zu den herkömmlichen
Lebenshaltskosten auch noch aus der Krankheit resultierende Kosten gedeckt
werden müssen.
Wenn dass zur Verfügung stehende
Budget dann nicht mehr ausreicht, ist es für den Betroffenen auch nicht mehr
ausgeschlossen, ins soziale Abseits zu rutschen.
Somit liegt klar auf der Hand, dass
eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso zu den wichtigen Versicherungen
gehört, wie eine Haftpflicht- oder Krankenversicherung.
Dabei sollten nicht nur
Berufstätige im fortgeschrittenen Alter eine solche Versicherung wählen.
Insbesondere Berufsanfängern kann nur geraten werden, schon zu Beginn der
Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abzuschließen.
Dabei gilt zudem der Grundsatz: je
früher, desto besser und preisgünstiger.
Hinzu kommt, dass eine
Gesundheitsprüfung bei jungen Arbeitnehmern in der Regel naturgemäß positiv
ausfällt.
Denn je ungünstiger eine
Krankengeschichte ausfällt, desto schwieriger ist es, einen geeigneten
Versicherer zu finden.
Ohne Risikoprüfung keine Versicherungspolice
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich auch in dem Punkt von einer Gesetzlichen, dass nicht jeder ohne weiteres aufgenommen werden muss.Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages steht bei der Privaten erst einmal eine Risikoprüfung an. Dabei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse wie auch der Gesundheitszustand überprüft. Dabei können diese Überprüfungen nur zum Beginn eines Versicherungsverhältnisses durchgeführt werden.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Versicherten im Laufe der Zeit, sind Veränderungen bei den individuell gültigen Konditionen nicht mehr zulässig. Objektive Risiken schließen Faktoren ein, die das Eintrittsalter des Versicherten, das Geschlecht, berufsspezifische Risiken, eventuelle Vorerkrankungen und auch chronische Leiden umfassen. Dabei dürfen beratende Ärzte und Gutachter mitwirken, damit eine reibungslose Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung vollzogen werden kann.
Im Einzelfall können beispielsweise chronische Erkrankungen und die damit verbundenen Einschränkungen hinterfragt werden. So besteht der Antrag auf eine Aufnahme in die Private aus mehreren Teilen.
Zu aller erst müssen objektive Risiken abgefragt werden, die unter anderem persönliche Daten beinhalten. Gleichzeitig werden im einzelnen die beantragten Versicherungsleistungen wie Tarifbeiträge, Tarifbezeichnungen und der Beginn des Versicherungsverhältnisses dargestellt.
In der Regel fragen private Versicherer auch nach anderen Zusatzkrankenversicherungen wie für den Zahnersatz und medizinische Hilfsmittel.
Auch die versicherungsmedizinischen Daten werden erfasst. Grundsätzlich gehören Auskünfte über die Größe, das Körpergewicht und den Gesundheitszustand dazu. Wer regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen muss, sollte dies auch dem neuen Versicherer mitteilen. Die meisten Versicherungsgesellschaften interessieren sich auch für die Einzelheiten von ambulanten Behandlungen während der vergangenen drei Jahre und auch zu stationären Behandlungen, die innerhalb des vergangenen Jahrzehnts stattgefunden haben, wollen viele Versicherer genaue Einzelheiten erfahren.
Angaben zu Erwerbsminderungen, Anomalien, bestehenden Gebrechen und chronischen Leiden fallen unter die versicherungsmedizinischen Daten und sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt läuft Gefahr, dass sein Versicherungsschutz eingeschränkt wird, oder sogar verloren geht.
Der meist abschließende Teil eines Versicherungsantrages verweist den Versicherten auf gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Regelungen. Als besonders beachtenswert gelten auch die vorvertragliche Anzeigepflicht sowie die Nachmeldepflicht für Behandlungen und Erkrankungen, die in dem Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme stattgefunden haben.
Wer dann die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Höhe der monatlichen Beiträge in Händen hält, sollte parallel dazu Konkurrenzangebote einholen.
Webtipp: Blog Directory
Wie kann man eine Private kündigen?
Hat sich der
Arbeitnehmer für eine private
Krankenversicherung entschieden, kann er sich immer noch ein Hintertürchen
offen halten. Denn innerhalb von zwei Monaten besteht dann noch die
Möglichkeit, rückwirkend zum Eintritt in die Private einen Vertrag kündigen zu
können.
Innerhalb von vier
Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht besteht eine Kündigungsmöglichkeit
für den Versicherten dann, wenn eine Beitragsänderung vorgenommen wird. Zum
Zeitpunkt des Wirksamswerdens der Erhöhung gilt dann der Vertrag als beendet,
wenn eine Kündigung schriftlich vorgenommen wird.
Aber auch der
Versicherer hat die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Denn wurde im
Vorfeld die vorvertragliche Anzeigepflicht vom Versicherten verletzt, gilt das
Versicherungsverhältnis als beendet. Ebenso besteht die Möglichkeit, andere
bestehende Verträge des Versicherten aufzukündigen. Gleiches tritt ein, wenn
keine regelmäßigen monatlichen Prämienzahlungen erfolgen. Auch dann kann die
Private dem Versicherten kündigen.
Wer auf der sicheren
Seite stehen möchte, sollte beim Vertragsabschluss peinlichst darauf achten,
all die Gesundheit betreffenden Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn eine
Verletzung dieser Klausel führt unweigerlich dazu, dass dem Versicherten
Rückzahlungen oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.
So gehen einige
privaten Krankenversicherungen
sogar noch weiter: erweisen sich Angaben auch noch Jahre nach dem Abschluss
einer Gesundheitsprüfung als unwahr, können Verluste für den Versicherten
eintreten.
Als automatisch
beendet gilt das Versicherungsverhältnis auch dann, wenn die versicherte Person
ihren Wohnsitz dorthin verlegt, wo das Wirkungsfeld der Versicherung endet.
Allerdings machen einige Versicherungen eine Ausnahme; dies gilt rechtzeitig
abzuklären.
Ebenfalls als
automatisch beendet gilt ein solches Versicherungsverhältnis auch naturgemäß
dann, wenn der Versicherte verstirbt.
Sind Angehörige
mitversichert, müssen diese schnell handeln, denn innerhalb einer Frist von
acht Wochen müssen die Angehörigen einen neuen Versicherungsnehmer benennen
können und sind dann berechtigt, ein Krankenversicherungsverhältnis fortsetzen
zu können.
Allgemeine
Vertragsbedingungen und spezielle Klauseln sollte man unbedingt vor dem
Abschluss einer Police überprüfen, um nötigenfalls auch Konditionen vergleichen
zu können.




