Buchführung

Autor: Paul Meier (artikel[at]unternehmenswelt.de)
Kategorie: Unternehmen berichten
vom: 12. August 2008

Die Buchführung ist eine der Pflichten, denen Unternehmer und Existenzgründer unterliegen. Die Buchführung dient der Darstellung aller betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Aus ihr werden auch die steuerlichen Abgaben von den Finanzbehörden errechnet. Als Vollkaufmann muss man eine doppelte Buchführung pflegen. Unternehmen, die mehr als 255 646 Euro jährlich umsetzen oder mehr als 24 542 jährlichen Gewinn verbuchen oder mehr als 63 911 Euro Betriebsvermögen besitzen müssen ebenso wie Kaufleute eine doppelte Buchführung vornehmen. Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss pro Geschäftsjahr am Ende dem Finanzamt eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Zusätzlich muss jährlich eine Inventur vorgenommen werden.

Die einfache Buchführung ist verpflichtend für freiberuflich Tätige und Kleingewerbetreibende, die keinen kaufmännischen Betrieb betreiben. Hierfür müssen diese Personen für die Buchführung ein Kassenbuch führen, in dem Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden sowie Wareneingang und Warenausgang. Egal zu welcher Buchführung man verpflichtet ist, alle Geschäftsvorfälle müssen mit gültigen Belegen nachgewiesen werden können. Zudem muss sie lückenlos und zeitnah gepflegt werden, damit man seinen steuerrechtlichen Pflichten korrekt nachkommt. Zudem müssen die Unterlagen der Buchführung im Rahmen der Aufbewahrungspflichten aufgehoben werden. Dazu gehören Handelsbücher, Inventarlisten, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und sogar die Geschäftskorrespondenz. Mittlerweile ist es auch zulässig die Unterlagen der Buchführung digital zu archivieren.

Damit man eine korrekte Buchführung gewährleisten kann empfiehlt es sich eine Büro für Buchführung oder gar einen Steuerberater damit zu beauftragen. Gleichzeitig schafft man sich durch diese Möglichkeiten mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Betrieb, die ansonsten für die Buchführung aufgewendet werden muss. Zumindest eine Software für
Buchführung sollte verwendet werden.




>> Interessante Buchtitel zum Thema finden Sie hier.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Noch nicht abgestimmt)
Loading ... Loading ...

Verwandte Artikel:
Social Bookmarks
Diese Seite bookmarken bei: Mr. Wong Diese Seite bookmarken bei: Icio Diese Seite bookmarken bei: Yigg Diese Seite bookmarken bei: Linkarena Diese Seite bookmarken bei: Del.ico.us Diese Seite bookmarken bei: Yahoo Diese Seite bookmarken bei: Spurl Diese Seite bookmarken bei: Google Diese Seite bookmarken bei: Blogmarks Diese Seite bookmarken bei: Technorati