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Bedingungen für die private Krankenversicherung
Autor: Karina Bürger (k.b[at]tarife-vergleichen.com)
Kategorie: Krankenversicherung
vom: 27. Januar 2010
Wer sich in der privaten Krankenversicherung versichern will, der muss hierfür erst einmal einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel dürfen sich nur Freiberufler, Selbstständige oder Arbeitnehmer mit einem besonders hohen Einkommen überhaupt privat krankenversichern. Doch auch bei den Arbeitnehmern, die über ein hohes Einkommen verfügen, welches oberhalb der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann man sich nur dann privat versichern, wenn man dieses Einkommen schon über einen längeren Zeitraum erhält.
Die Beiträge richten sich hier vor allen Dingen nach dem Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, welches häufig auch als Eintrittsalter bezeichnet wird. Weiterhin sind sie abhängig vom bisherigen allgemeinen Gesundheitszustand und dem Geschlecht. So sind Frauen grundsätzlich verpflichtet, deutlich höhere Beiträge als Männer in die private Krankenversicherung einzuzahlen. Diese Ungleichbehandlung soll jedoch ab diesem Jahr durch eine Änderung in den Tarifberechnungen abgeschafft werden, sodass Frauen mit geringeren und Männer mit höheren Beiträgen rechnen müssen.
Die Leistungen bei der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich in einigen Punkten doch recht stark von denen der gesetzlichen Versicherung. Denn man hat hier das Recht auf die Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus, sowie das Recht auch im Einzelzimmer untergebracht zu werden. Abgerechnet wird dabei direkt mit dem Patienten, der die vorgeschossenen Kosten dann bei der Krankenkasse geltend machen kann. Häufig steigt dadurch aber der Beitrag, sodass diese Geltendmachung durchaus eine Überlegung wert ist.
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