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Bauherren aufgepasst: Bauformulare richtig erstellen.
Autor: Patrick Berger (p.berger[at]schindler-gitarren.at)
Kategorie: Tipps & Tricks, Recht
vom: 24. August 2009
Begnadete „Häusl Bauer“ wissen Bescheid, erst kommt die Arbeit dann das Vergnügen. Denn noch bevor man sich an die Arbeit machen kann und Kelle und Mörtel schwingen darf, gilt es Bauantragsformulare korrekt auszufüllen. Diese allgemein notwendigen Unterlagen sind jedoch nicht als Last zu verstehen, denn sie erleichtern einem das Bauvorhaben ungemein, da Bauformulare im vorhinein Dinge abklären, über die man sich besser zu früh als zu spät Gedanken machen sollte. Beinhalten sollten die Bauformulare in erster Linie folgende Unterlagen: Den Bauantrag, eine Bauzeichnung, den Lageplan, die Baubeschreibung, Berechnungen, technische Nachweise, eine Betriebsbeschreibung sowie einen Entwässerungsplan.
Das sieht auf den ersten Blick nach einer Menge Papierkrieg aus, muss es aber nicht sein. Denn ein geordneter und übersichtlicher Umgang mit Dokumenten lässt den Bauherren hier eine Menge Zeit sparen und das Ausfüllen der Bauantragsformulare erweist sich als Kinderspiel.
Darüber hinaus handelt es sich bei vielen der Unterlagen um Formalitäten, die sich einfach, schnell und unkompliziert beschaffen lassen. Der so genannte Katasteramtlichen Lageplan ist beispielsweise in der Regel einfach beim zuständigen Katasteramt abzuholen und muss nicht selbst aufgestellt werden. Eine Baubeschreibung erklärt technische Einzelheiten des Bauvorhabens, die der Bauherr sicher schon längst alle kennt und auch schon fixiert hat, wie etwa das verwendete Baumaterial oder die Ausstattung des Gebäudes. Berechnungen wiederum beinhalten Angaben über Wohnfläche, Nutzfläche sowie Informationen zu den Kosten des Rohbaus und zu den Gesamtkosten. Technische Nachweise auf der anderen Seite sind Standard Sicherheitshinweise, die in den Bauantragsformularen unbedingt nicht vergessen werden sollten, die aber auch nachträglich eingereicht werden können. Ein Tipp an dieser Stelle: Erledigen sie auch die technischen Nachweise sofort, um sicher zu Stellen, dass sie diese nicht etwa doch vergessen nachzureichen. Hier wird die Statik nachgewiesen sowie ein Wärmeschutznachweis und ein Schallschutznachweis. Schlussendlich klärt der obligatorische Entwässerungsplan der Bauantragsformulare in einer gezeichneten Darstellung die Abwasserbeseitigung auf dem bebauten Grundstück.
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